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Hallo,
maggnus,
die Erde dreht sich und deshalb gibt es heute noch die Reichsversicherungsordnung und die D-Mark ist nicht ungültig.
schluetel,
Fahrzeuge mit 6 km/h benötigen keine Betriebserlaubnis.
Es muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug bei einer Überprüfung die max. Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten kann.
Zur Sicherheit kann eine Prüforganisation wie DEKRA oder Tüv die max. Geschwindigkeit bestätigen.Diese Bescheinigung ist wertlos wenn mit einer höheren Geschwindigkeit ein Unfall verursacht wird.
Marcus,
was so eine Bescheinigung wert ist,hast Du ja gleich mitbeschrieben.
Raini750,
das gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge. (Schlepper von 40km/h auf 32 km/h drosseln)
Gruß
Thomas
maggnus,
die Erde dreht sich und deshalb gibt es heute noch die Reichsversicherungsordnung und die D-Mark ist nicht ungültig.
schluetel,
Fahrzeuge mit 6 km/h benötigen keine Betriebserlaubnis.
Es muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug bei einer Überprüfung die max. Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten kann.
Zur Sicherheit kann eine Prüforganisation wie DEKRA oder Tüv die max. Geschwindigkeit bestätigen.Diese Bescheinigung ist wertlos wenn mit einer höheren Geschwindigkeit ein Unfall verursacht wird.
Marcus,
was so eine Bescheinigung wert ist,hast Du ja gleich mitbeschrieben.
Raini750,
das gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge. (Schlepper von 40km/h auf 32 km/h drosseln)
Gruß
Thomas