Deutz D25.2_1961
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Also, laut Homepage des ADAC (die sollten es doch wissen, oder?) gilt Folgendes, und zwar unabhängig vom Ausstellungsdatum des alten Führerscheins Klasse 3:
"Die Klasse T wurde 1999 neu eingeführt. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T wird nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag eingetragen. In dem Antrag muss dargelegt werden, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich."
Also halte ich es wohl mit Michael und freue mich einfach, dass ich "T" beim Führerscheintausch ohne Antrag einfach so bekommen habe.
Viele Grüße
Bert
"Die Klasse T wurde 1999 neu eingeführt. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T wird nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag eingetragen. In dem Antrag muss dargelegt werden, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich."
Also halte ich es wohl mit Michael und freue mich einfach, dass ich "T" beim Führerscheintausch ohne Antrag einfach so bekommen habe.
Viele Grüße
Bert
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